Maskenpflicht in den Bussen
(vom 25.01.2021)
Die Pflicht zum Mund-Nase-Schutz gilt seit dem 27. April 2020 in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen.
Ab Montag, 25. Januar 2021, ist die Nutzung von Bussen und Bahnen nur noch mit einer FFP2-Maske oder einer medizinischen OP-Maske möglich. Alltagsmasken erfüllen nicht die entsprechenden Voraussetzungen - deshalb sind sie in Bussen und Bahnen nicht mehr zulässig.
Folgender Mund-Nasenschutz ist gestattet:
FAQs - Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Maskenpflicht im ÖPNV.
Diese und weitere Informationen zu Bus und Bahn finden Sie unter WestfalenTarif.
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